AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bedingungen
Alle Geschäfte werden zu den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend AGB) geschlossen. Im Einzelfall abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund unserer AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind unwirksam, insofern diese von Peters Lokservice nicht schriftlich anerkannt sind. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in allen Fällen, selbst dann, wenn der Besteller in seinen Einkaufsbedingungen die Gültigkeit unserer AGB ausdrücklich ausschließt und wir dem nicht widersprechen. Für den Umfang unserer Leistungen ist
der Auftrag des Kunden maßgebend. Auftragsänderungen nach Auftragseingang bedürfen ausdrücklich unserer Zustimmung. Auftragsannahme und Vertragsabschluss Angebote von Peters Lokservice sind stets freibleibend und unverbindlich. Sie enthalten nur die Aufforderung zum Angebot durch den Besteller. Alle Aufträge kommen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Für die Auftragsbestätigung behalten wir uns eine
Frist von 2 Wochen ab Empfang der Bestellung vor. Bei kurzfristiger Lieferung gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Technische Änderungen der Produkte und Änderungen der optischen Produktgestaltung, die den Gebrauchswert der Produkte nicht mindern, sind uns vorbehalten und stellen keinen Sachmangel dar. Vorgegebene Verpackungseinheiten müssen eingehalten werden.

2. Preise und Lieferbarkeit
Alle UVP Verkaufspreise verstehen sich inklusive der in Deutschland gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bei Kunden aus dem Ausland gelten Nettopreise.
Es gelten die bei der Auftragserteilung gültigen Preise, wenn nicht anders angegeben oder vereinbart. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen
der Schriftform.

3. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt ab Lager Griesheim. Das Lieferdatum ist identisch mit der Leistung. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt gemäß Auftragsbestand zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung und ist nicht bindend. Die Lieferung erfolgt sobald die Ware verfügbar ist. Die Unmöglichkeit der Lieferung zum bestätigten
Zeitpunkt oder Verschiebung aufgrund höherer Gewalt ist vorbehalten. Porto und Verpackung wird berechnet, insofern nicht anders vereinbart oder angeboten. Abholung ist nach Rücksprache möglich. Teillieferungen stehen uns frei. Nicht lieferbare Artikel werden in Rückstand genommen und schnellstmöglich geliefert. Ware aus Rückständen wird, wenn nicht anders angegeben, kostenfrei geliefert; bei Auslandsaufträgen erfolgt die Nachlieferung mit der nächsten
Warensendung. Der Versand erfolgt schnellstmöglich durch einen Post- oder Paketdienst zum günstigsten Tarif, Aufschläge für Express Sendungen werden
dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl des Zustelldienstes obliegt Peters Lokservice. Die Gefahr für die Ware geht, auch bei frachtfreier
Lieferung, mit Versendung ab Werk auf den Kunden über.

4. Zahlung und Verzug
Rechnungen sind, insofern nicht anders auf der Rechnung angegeben, ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Bestellungen aus dem Ausland und Staaten der Europäischen Union werden nur nach Vorkassenleistungen (z.B. PayPal) ausgeliefert, insofern nicht anders vereinbart. Kartenzahlung ist nicht möglich.
Für Paypal Zahlungen ist eine Gebühr von 3 Euro zu zahlen. Alle Zahlungen haben kosten- und spesenfrei zu erfolgen. Eventuell entstandene Bankspesen fordern wird ausnahmslos zurück. Für eine kostengünstige Auslandsüberweisung innerhalb der EU werden auf allen Liefer- und Rechnungspapieren die IBAN- und SWIFT/BIC Kontoverbindung angegeben. Wir behalten uns das Recht vor, vor der Bearbeitung einer Bestellung oder Auslieferung der Ware eine
Bonitätsauskunft über unsere Kunden durch die entsprechenden Institutionen einzuholen. Bei zweifelhafter Auskunft behalten wir uns das Recht vor, bisherige Zahlungsmodalitäten zu kündigen und Ware nur nach Vorkassenleistung zu liefern. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Ist der Kunde nicht in der Lage, offene Posten zu begleichen, so ist Peters Lokservice berechtigt, weitere Lieferungen einzustellen.

5. Garantie, Gewährleistung, Beanstandung und Mängelrüge
Für alle Artikel die als Neuware gekauft wurden besteht eine Garantie für ein Jahr ab Kaufdatum. Für Deutschland gilt der gesetzliche Gewährleistungsanspruch. Gemäß gesetzlicher Vorgaben liegt die Beweislast innerhalb der ersten 12 Monate bei Peters Lokservice, danach beim Endkunden. Der Endkunde ist zwingend darauf hinzuweisen, dass nur durch Vorlage einer Rechnung / eines Kassenbons, als Beweis des Kaufdatums, ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht werden kann. Ein Gewährleistungsanspruch muss Peters Lokservice schriftlich mitgeteilt werden. Keine Fehler im Sinne der Gewährleistung sind: gebrauchsbedingter Verschleiß, Mängel, die dem Kunden bereits bei Kauf bekannt waren sowie Eigenverschulden z.B. eine unsachgemäße Bedienung, falsche Lagerung, Missachten der Betriebs- und Wartungsanweisungen, etc. Offensichtlich mangelhafte gelieferte Ware, Bruch,
Falschlieferungen sind vom Kunden unverzüglich, binnen einer Woche ab Lieferdatum der Ware, schriftlich zu melden. Beanstandete Ware ist prüfbereit zu halten und auf Verlangen zum Hersteller zurückzusenden. Peters Lokservice steht das Recht zu, nach eigener Wahl die Mängel zu beseitigen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten. Nicht frist- und formgerechte Mängelrügen bei offensichtlichen Mängeln haben den Verlust der sich aus den Mängeln ergebenden Ansprüchen zur Folge. Eine Mängelbeseitigung erfolgt schnellstmöglich. Die Gewährleistung für Produkte der Auftragsfertigung nach Kundenwunsch beträgt 12 Monate, insofern nicht anders vereinbart.

6. Warenrücksendungen
Für Warenrücksendungen, gleich aus welchem Grund, ist unser schriftliches Einverständnis vor der Absendung erforderlich. Bei Rücksendungen ohne unsere
Einverständniserklärung und nicht freigemachten Sendungen wird Peters Lokservice die Annahme verweigern. Falls die zurückgesandte Ware beschädigt (Verpackungsmaterial eingeschlossen) oder in anderer Weise verändert ist, hat der Käufer die entsprechende Wertminderung zu ersetzen oder die Kosten einer Reparatur zu tragen.

7. Reparatur- und Serviceleistungen
Die zu Reparatur- oder Serviceleistungen angenommene Ware wird von uns geprüft. Die Anmeldung muss wie in Punkt 6 beschrieben erfolgen. Die Reparatur wird schnellstmöglich und kostengünstig ausgeführt. Entsprechende Kosten können erfragt werden.

8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Nicht bezahlte Ware kann jederzeit zurückgefordert werden. Der Kunde ist zur Herausgabe der Ware verpflichtet. Verpfändung und Sicherungsübereignung ist nicht gestattet. Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt der Ware. Der Besteller tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in vollem Umfang an uns ab. Bei Widerruf der Einzugsermächtigung hat der Besteller auf unser Verlangen die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

9. Auftragsfertigung
Für Kundenprodukte mit einer gesonderten Auftragsfertigung wird ausschließlich eine schriftliche Bestellung akzeptiert. Änderungen bedürfen ausdrücklich unserer Bestätigung. Der voraussichtliche Liefertermin wird in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannt. Auftragsänderungen innerhalb der terminierten Materialdisposition, Fertigungs- sowie Auslieferungszeit sind nicht möglich. Dies sind üblicherweise ca. 10 – 12 Wochen, können aber bedingt durch
Materialbeschaffungszeiten auch deutlich abweichen. Bestellte Ware wird abgenommen und bezahlt. Storno oder Teilstorno sind nur nach Rücksprache
sowie schriftlicher Bestätigung von Seiten Peters Lokservice sowie Übernahme der bereits entstandenen Kosten möglich.

10. Haftung
Schadensersatzansprüche wegen Vertragsverletzung, gleich aus welchem Grund, bestehen nur, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Dies gilt auch bei Verzug oder Unmöglichkeit einer Lieferung oder Bestellung.

11. Datenschutz
Mit Erteilung eines Auftrags akzeptiert der Kunde, dass seine personenbezogenen Daten, wie Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse, von Peters Lokservice zur EDV-gestützten Bearbeitung aller Anfragen und Aufträge uneingeschränkt genutzt werden können. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, denen wir die notwendigen Daten zur Bestell- oder Lieferabwicklung weitergeben müssen.

12. Vorrang der deutschen Vertragsfassung
Sollte dem Kunden eine Vertragsfassung in einer anderen als der deutschen Sprache vorliegen, so ist dies nur zur Information. Die deutsche Vertragsfassung hat in jedem Fall Vorrang vor jeder anderssprachigen Vertragsfassung.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist 64347 Griesheim. Gerichtsstand ist Darmstadt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die betroffenen Bestimmungen sind so auszulegen, bzw. entsprechend zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Für ergänzungsbedürftige Lücken gilt dies sinngemäß.

Peters Lokservice
Stand 19. November 2016